Digitale Barrierefreiheit

Unsere Welt wird immer digitaler. Wir alle nutzen zunehmend mehr digitale Technik, im Alltag und im Beruf. Oft ist das aber gar nicht so einfach. Viele digitale Angebote sind nur schwer zu bedienen – also nicht nutzerfreundlich. Anders gesagt: Sie sind nicht barrierefrei. Digitale Barrieren schließen viele Menschen aus: Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und andere. Ein barrierefreier Zugang kommt insbesondere Menschen mit Behinderung zugute, bringt aber auch der Gesellschaft allgemein Erleichterung im alltäglichen Leben.

Gesetzliche Regelungen – insbesondere das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) – schreiben daher die barrierefreie Gestaltung von digitalen Informationsangeboten vor. Um die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des Landes und seiner Einrichtungen sicherzustellen und weiter auszubauen, wurde bei der Gleichbehandlungsstelle eine Monitoring- und Beschwerdestelle eingerichtet.

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Eine Website oder mobile Anwendung ist dann barrierefrei, wenn sie so aufgebaut ist, dass Menschen mit Behinderung sie benutzen können. Folgende Grundsätze müssen erfüllt sein, damit eine Website oder mobile Anwendung als barrierefrei gilt:

  • Wahrnehmbarkeit, d. h. die Informationen und Komponenten der Nutzer:innenschnittstelle müssen den Nutzern:innen in einer Weise dargestellt werden, dass diese sie wahrnehmen können;
  • Bedienbarkeit, d. h die Nutzer:innen müssen die Komponenten der Nutzer:innenschnittstelle und die Navigation handhaben können;
  • Verständlichkeit, d. h. die Informationen und die Handhabung der Nutzer:innenschnittstelle müssen verständlich sein;
  • Robustheit, d.h. die Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer Vielfalt von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert werden können.

Die Verwaltungsakademie des Landes Kärnten bietet folgende Fachseminare zum Thema „Web-Zugänglichkeitsgesetz“ und „Digitale Barrierefreiheit“ an:

Kontakt und Beschwerdestelle für Kärnten:

Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten
Völkermarkter Ring 31
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: 050 536 33091
Fax: 050 536 33090
Web: gleichbehandlung.ktn.gv.at
E-Mail: gleichbehandlung@ktn.gv.at