Digitale Barrierefreiheit

Unsere Welt wird immer digitaler. Wir alle nutzen zunehmend mehr digitale Technik, im Alltag und im Beruf. Oft ist das aber gar nicht so einfach. Viele digitale Angebote sind nur schwer zu bedienen – also nicht nutzerfreundlich. Anders gesagt: Sie sind nicht barrierefrei. Digitale Barrieren schließen viele Menschen aus: Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und andere. Ein barrierefreier Zugang kommt insbesondere Menschen mit Behinderung zugute, bringt aber auch der Gesellschaft allgemein Erleichterung im alltäglichen Leben.

Gesetzliche Regelungen – insbesondere das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) – schreiben daher die barrierefreie Gestaltung von digitalen Informationsangeboten vor. Um die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des Landes und seiner Einrichtungen sicherzustellen und weiter auszubauen, wurde bei der Gleichbehandlungsstelle eine Monitoring- und Beschwerdestelle eingerichtet.

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Eine Website oder mobile Anwendung ist dann barrierefrei, wenn sie so aufgebaut ist, dass Menschen mit Behinderung sie benutzen können. Folgende Grundsätze müssen erfüllt sein, damit eine Website oder mobile Anwendung als barrierefrei gilt:

  • Wahrnehmbarkeit, d. h. die Informationen und Komponenten der Nutzer:innenschnittstelle müssen den Nutzern:innen in einer Weise dargestellt werden, dass diese sie wahrnehmen können;
  • Bedienbarkeit, d. h die Nutzer:innen müssen die Komponenten der Nutzer:innenschnittstelle und die Navigation handhaben können;
  • Verständlichkeit, d. h. die Informationen und die Handhabung der Nutzer:innenschnittstelle müssen verständlich sein;
  • Robustheit, d.h. die Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer Vielfalt von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert werden können.

In Zusammenarbeit mit der Verwaltungsakademie des Landes Kärnten bieten wir auch heuer wieder interessante Seminare zum Thema Digitale Barrierefreiheit an. Die Anmelde-Links sowie die Ziele und Inhalte finden Sie hier:

Barrierefreie Contentredaktion – Praxisworkshop am 13. März 2024
Ziele und Inhalte:
• Barrierefreie Contentredaktion in der Praxis
• Erstellung von barrierefreien Inhalten wie Listen, Tabellen und Bilder
• Häufige Fehler erkennen und vermeiden lernen
• Konsequente und laufende Überprüfung der Barrierefreiheit

Grundlagen der digitalen Barrierefreiheit am 8. 15. und 23. April 2024
Ziele und Inhalte:

08.04.2024 Grundlagen der digitalen Barrierefreiheit (online)
• Was versteht man unter digitaler Barrierefreiheit?
• Vorstellung der Norm (WCAG 2.1) hinter dem Gesetz
• Kriterien der Digitalen Barrierefreiheit – Wie wird die Barrierefreiheit geprüft, wie kann ich meine Seite prüfen und kann meine Website überhaupt barrierefrei werden?
• Tipps & Tricks zur einfachen Überprüfung der Digitalen Barrierefreiheit
• Wie erstellt man eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

15.04.2024 Grundlagen der barrierefreien Contentredaktion (online)
• Barrierefreie Contentredaktion in der Praxis
• Erstellung von barrierefreien Inhalten
• Tipps & Tricks zur einfachen Überprüfung der Digitalen Barrierefreiheit

23.04.2024 Barrierefreie PDFs (Präsenz)
• Was sind barrierefreie PDFs?
• Wie erstellt man barrierefreie PDFs am Beispiel Word?
• Überprüfung der Barrierefreiheit

 

Kontakt und Beschwerdestelle für Kärnten:

Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten
Völkermarkter Ring 31
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: 050 536 33091
Fax: 050 536 33090
Web: gleichbehandlung.ktn.gv.at
E-Mail: gleichbehandlung@ktn.gv.at