Stadtgemeinde St. Veit a. d. Glan – Jurist:in

Bei der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan gelangt zum ehestmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

JuristIn (m / w / d)

in Vollbeschäftigung (40 Stunden) zur Besetzung.

Der Aufgabenbereich umfasst unter anderem:
• Betreuung der Rechtsangelegenheiten der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan
(insbesondere Bau- und Raumordnungsrecht, Straßenrecht, Veranstaltungsrecht, Zivilrecht)
• Mitwirkung bei der Erstellung von Verordnungen und Bescheiden der Stadtgemeinde St. Veit
• Prüfung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen sowie Erstellung von Stellungnahmen
• Vertragswesen
• Amtshilfe gegenüber Gerichten und Verwaltungsbehörden
• allgemeine Verwaltungstätigkeiten

Ihr Profil:
Sie verfügen unbedingt über:
• einen Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an einer Universität und mehrjährige Berufspraxis
• die österreichische Staatsbürgerschaft
• bei männlichen Bewerbern den abgeleisteten Präsenz- oder Zivildienst

Von Vorteil:
• einschlägige Berufspraxis im Verwaltungsrecht

Sie verfügen wünschenswerterweise über:
• Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung und Ablegung der Dienstprüfung
• hohe Belastbarkeit
• Stressresistenz
• Kommunikationsfähigkeit
• Konfliktlösungspotenzial
• Durchsetzungsvermögen
• Verhandlungsgeschick

Entlohnung:
Das Monatsbruttogehalt für diese Position (Gehaltsklasse 14, Stellenwert 54, Gehaltsstufe 1) beträgt derzeit mindestens € 4.404,87 und erhöht sich entsprechend allfällig anrechenbarer Vordienstzeiten. Es wird darauf hingewiesen, dass auf das Dienstverhältnis das Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetz (K-GMG) und die entsprechende Gehaltstabelle anzuwenden sind.

Ihre Bewerbungsunterlagen:
Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:
Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Lebenslauf (mit Lichtbild, Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Kopie des Führerscheines, Zeugnisse und Nachweise über den bisherigen Schul-, Bildungs- und Arbeitsweg, allfällige Dienst- und Kurszeugnisse und der Nachweis über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern.

Die Auswahl der BewerberInnen erfolgt nach Durchführung eines Auswahlverfahrens. BewerberInnen, welche die in der Ausschreibung angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, werden in das Auswahlverfahren nicht einbezogen.

Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese mit allen zuvor angeführten Unterlagen bis spätestens 25.01.2026 bei der Stadtgemeinde St. Veit/Glan, Hauptplatz 1, 9300 St. Veit/Glan eingelangt sind. Bewerben Sie sich per Mail unter personal@stveit.com und führen Sie als Betreff „JuristIn“ an.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.

Gemäß § 6 Abs. 2 des Landesgleichbehandlungsgesetzes, LGBl. Nr. 56/1994, i. d. g. F., hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.

Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.

St. Veit, am 07.01.2025

 

Der Bürgermeister
Ing. Martin Kulmer