- 25. April 2025
- Veröffentlicht durch: Simone Gaggl
- Kategorie: Allgemein
STELLENAUSSCHREIBUNG
Reinigungskraft (m/w/d) gesucht – werden Sie Teil unseres Teams in Wernberg!
Voll- oder Teilzeitanstellung (30 bis 40 Wochenstunden), ehestmöglich, vorerst befristet für 8 Monate mit der Möglichkeit auf Übernahme
Die Gemeinde Wernberg sucht eine motivierte und zuverlässige Reinigungskraft, die mit Einsatzfreude und Sorgfalt zu einem gepflegten und einladenden Umfeld in unseren gemeindeeigenen Einrichtungen beiträgt. Bewerben Sie sich jetzt und werden Sie Teil unseres Teams!
Der Aufgabenbereich umfasst die gründliche Reinigung und Pflege der gemeindeeigenen Einrichtungen wie beispielsweise Gemeindeamt, Wirtschaftshof, Kindergärten und Volksschulen. Die Arbeitszeiten sind vor bzw. nach den Betriebszeiten von Volksschulen, Kindergärten, Wirtschaftshof und Gemeindeamt.
Anforderungen:
- Einhaltung der Hygiene- und Sauberkeitsstandards
- Körperliche Belastbarkeit und Fitness
- Reinlichkeit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit
- Verschwiegenheit
- Führerschein der Klasse B sowie eigener PKW
- Erfahrung im sicheren Umgang mit Reinigungsmitteln von Vorteil
Was wir bieten:
- Einen sicheren Arbeitsplatz in einem wertschätzenden Umfeld
- Monatliches Bruttogehalt von € 2.395,98 (bei Vollzeit) gemäß K-GMG
- Die Höhe des Urlaubsanspruches ist abhängig vom Lebensalter (33 Werktage bereits ab dem 45. Lebensjahr)
- Arbeiten in einem engagierten und kollegialen Umfeld
- Möglichkeit zur freiwilligen Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge
Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Bewerben Sie sich bis 16.05.2025 bequem online unter https://bewerbung.cnc.gv.at oder geben Sie Ihre Unterlagen direkt im Gemeindeamt ab.
Für Fragen zur Einstufung und Entlohnung steht Ihnen das Team des Gemeinde-Servicezentrums gerne unter der Telefonnummer 0463/55 111-350 zur Verfügung. |
Hinweis gemäß § 6 Abs. 2 Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz, i.d.g.F.: Bewerbungen sind besonders erwünscht, wenn der Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Position (Einstufung) unter 50 Prozent liegt. Personenbezogene Daten werden nur für jenes Verfahren herangezogen, bei dem Sie sich aktuell beworben haben. Anhand der Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob die geforderten Anstellungserfordernisse erfüllt werden und ob eine weitere Miteinbeziehung ins Verfahren möglich ist.