- 9. März 2023
- Veröffentlicht durch: Simone Gaggl
- Kategorie: Stellenangebot
Kindergartenleitung (m/w/d)
Vollzeitanstellung 40 Wochenstunden, ab 1. Juli 2023
Herrliche Natur, frische Luft und viele Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung zeichnen die Gemeinde Reichenau aus. Als Ansprechpartner in vielen Lebenslagen stehen der Bevölkerung die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Gemeindeamts zur Verfügung. Die Gemeinde erfüllt den Anspruch, beste Leistungen und bedarfsgerechte Unterstützung für alle Bürger und Bürgerinnen zu erbringen.
Zur Verstärkung des Teams im Kindergarten sucht die Gemeinde Reichenau eine
Kindergartenleitung (m/w/d)
Einstufung und Entlohnung: Diese Stelle unterliegt den Bestimmungen des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes, K-GMG, und es erfolgt eine Einstufung in die Gehaltsklasse 10, Stellenwert 42 (https://www.gemeinde-servicezentrum.at/wp-content/uploads/2022/12/K-GMG-2023.pdf)
Sie erfüllen erfolgreich die Voraussetzungen, wenn Sie folgendes mitbringen:
• die erfolgreiche Ablegung der Reife- und Diplomprüfung für Elementarpädagogik oder die erfolgreiche Ablegung der Diplomprüfung im Rahmen eines Kollegs gemäß § 79 Abs. 1 Z 2 des Schulorganisationsgesetzes,
• eine ununterbrochene Dienstzeit von mindestens zwei Jahren in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung oder Kindertagesstätte
• die Absolvierung eines Leitungslehrganges sowie
• die österreichische Staatsbürgerschaft oder freier Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
Der Aufgabenbereich umfasst u.a.:
• Pädagogische und organisatorische Leitung des Kindergartens
• Verantwortung für die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags des Kindergartens
• Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Kindern und deren Eltern
Wenn Sie an dieser Stelle interessiert sind, bewerben Sie sich bitte online auf https://bewerbung.cnc.gv.at bis spätestens 14. 04. 2023.
Für Fragen zur Einstufung und Entlohnung stehen Ihnen Mitarbeiter*innen des Gemeinde-Servicezentrum unter der Telefonnummer 0463 / 55 111 350 zur Verfügung.
Unvollständige Bewerbungsunterlagen werden bereits im Rahmen der Vorselektion aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.